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Pflegegrade

Zum 01.01.2017 wurden die bisher geltenden drei Pflegestufen von den neuen fünf Pflegegraden abgelöst. Seitdem dienen diese zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Betroffenen. Diese Änderungen sollen im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vor allem demenzkranken Menschen die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen.

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