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Finazierungsmöglichkeiten



Ein wichtiger Punkt bei der Inanspruchnahme von häuslicher Krankenpflege ist die Frage der Kostenerstattung.
Die wichtigsten und häufigsten Kostenträger sind die zuständige Pflege– und Krankenkasse. Im Bereich der Grundpflege (SGB XI) ist die Pflegeversicherung, im Bereich der Behandlungspflege (SGB V) die Krankenkasse Leistungsträger.
Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Pflegegraden.

wenn das Geld nicht reicht



Übersteigen die anfallenden Kosten die Leistungen der Pflegeversicherung, gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:


Krankenkasse
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen der Behandlungspflege (SGB V), die vom behandelnden Arzt verordnet werden. Dabei ist ein bestimmtes Krankheitsbild, bzw. bestimmte Diagnose Voraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege.
Einfache Abrechnung
Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernehmen dabei wir. Nachdem uns per Unterschrift die Leistungserbringung bestätigt wurde, können wir uns direkt an die zuständige Krankenkasse wenden.


Sozialamt
Übersteigen die Kosten der Pflege die Leistungen der Pflegeversicherung, haben Sie, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, Anspruch auf Sozialhilfe. Dieses wird vom Sozialamt geprüft. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.


Private Finanzierung
Ist kein Pflegegrad vorhanden, so kommt die Pflegekasse auch nicht für die Kostenübernahme der Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst auf. Natürlich ist es unseren Kunden dennoch möglich, Angebote aus unserem Leistungskatalog in Anspruch zu nehmen. Diese müssen jedoch privat finanziert werden.


Weitere Leistungsmöglichkeiten und Hilfsangebote
Es gibt neben den genannten Kostenträgern noch einige andere, die in der Praxis weniger geläufig sind.

Darunter fallen:

• Kriegsopferfürsorge
• Berufsgenossenschaft
• Versorgungsamt
• Integrationsamt
• Beihilfestelle