GePflegt Dahoam - Ambulanter Pflegedienst in Arnstorf



Tägliche Pflege
 Unterstützung bei der täglichen Körperpflege

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Behandlungspflege
Medizinische Versorgung durch unseren unseren Pflegedienst

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Hauswirtschaftliche Pflege
Unterstützung bei der Haushaltsführung

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Hausnotruf
 Sicherheit rund um die Uhr über die Firma BeWo

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Beratung

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und ihre Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn organisieren, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch einen anerkannten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.

Diese Beratung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen.

Wir von Gepflegt Dahoam führen diese Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI gerne bei Ihnen zu Hause durch.

Dabei besprechen wir gemeinsam Ihre aktuelle Pflegesituation, geben praktische Tipps für den Pflegealltag und informieren Sie über mögliche Entlastungs- und Unterstützungsangebote.

Die Beratung wird direkt über die Pflegekasse abgerechnet – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Die gesetzlich vorgesehenen Intervalle sind:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich (alle 6 Monate)
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (alle 3 Monate)

Wir unterstützen Sie dabei, die erforderlichen Nachweise fristgerecht einzureichen und die Qualität Ihrer häuslichen Pflege langfristig sicherzustellen. 

Beratung Gepflegt Dahoam in Arnstorf




Unser Unternehmen

Gepflegt Dahoam steht seit vielen Jahren für zuverlässige, liebevolle und fachlich fundierte Pflege im häuslichen Umfeld. Seit unserer Gründung im Jahr 2015 begleiten wir Menschen mit dem Ziel, ihnen ein selbstbestimmtes, würdevolles Leben zu Hause zu ermöglichen – dort, wo sie sich am wohlsten fühlen. 

Unsere Arbeit basiert auf den Grundsätzen der ganzheitlichen Pflege.
Wir sehen jeden Menschen als Einheit aus Körper, Seele, Geist und sozialen Beziehungen – mit individuellen Bedürfnissen, Wünschen und Lebensgeschichten. Dabei ist es unser größtes Anliegen, die Einzigartigkeit jedes Einzelnen zu achten und zu bewahren. Denn wir wissen: Wert und Würde gehen in keiner Lebensphase verloren – unabhängig von Alter, Krankheit oder Beeinträchtigung.

Unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe – Hilf mir, es selbst zu tun!“ fördern wir die vorhandenen Ressourcen unserer Klientinnen und Klienten und unterstützen sie darin, ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten.

Durch die enge Zusammenarbeit mit Hausärzten, Fachärzten, Therapeuten und Angehörigen stellen wir eine umfassende, koordinierte und qualitativ hochwertige Pflege sicher. So entsteht ein starkes Netzwerk, das nicht nur pflegerisch unterstützt, sondern auch Sicherheit, Vertrauen und Lebensqualität vermittelt.

Ob Pflege, Behandlungspflege, Beratung oder hauswirtschaftliche Hilfe – wir bei Gepflegt Dahoam verstehen uns als Partner des täglichen Lebens. Mit Kompetenz, Empathie und Zeit für den Menschen gestalten wir Pflege so, dass sie nicht nur notwendig, sondern auch menschlich und wertvoll ist.

Wir über uns
Gepflegt dahoam, Finanzierungsmöglichkeiten

Finanzierungsmöglichkeiten


Ein wichtiger Punkt bei der Inanspruchnahme von häuslicher Krankenpflege ist die Frage der Kostenerstattung. Die wichtigsten und häufigsten Kostenträger sind die zuständige Pflege– und Krankenkasse. Im Bereich der Grundpflege (SGB XI) ist die Pflegeversicherung, im Bereich der Behandlungspflege (SGB V) die Krankenkasse Leistungsträger. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Pflegegraden.

WENN DAS GELD NICHT REICHT

Übersteigen die anfallenden Kosten die Leistungen der Pflegeversicherung, gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:

Krankenkasse
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen der Behandlungspflege (SGB V), die vom behandelnden Arzt verordnet werden. Dabei ist ein bestimmtes Krankheitsbild, bzw. bestimmte Diagnose Voraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege.

Einfache Abrechnung
Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernehmen dabei wir. Nachdem uns per Unterschrift die Leistungserbringung bestätigt wurde, können wir uns direkt an die zuständige Krankenkasse wenden.

Sozialamt
Übersteigen die Kosten der Pflege die Leistungen der Pflegeversicherung, haben Sie, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, Anspruch auf Sozialhilfe. Dieses wird vom Sozialamt geprüft. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.

Private Finanzierung
Ist kein Pflegegrad vorhanden, so kommt die Pflegekasse auch nicht für die Kostenübernahme der Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst auf. Natürlich ist es unseren Kunden dennoch möglich, Angebote aus unserem Leistungskatalog in Anspruch zu nehmen. Diese müssen jedoch privat finanziert werden.

Weitere Leistungsmöglichkeiten und Hilfsangebote
Es gibt neben den genannten Kostenträgern noch einige andere, die in der Praxis weniger geläufig sind.

Darunter fallen:
- Kriegsopferfürsorge
- Berufsgenossenschaft
- Versorgungsamt
- Integrationsamt
- Beihilfestelle

Adresse

GePflegt Dahoam
Bürgermeister-Haberl-Str. 2a
94424 Arnstorf
(Zufahrt über Nettoparkplatz)

Kontakt