Unter Pflege versteht man in erster Linie die Unterstützung bei der täglichen Körperpflege und weiteren grundlegenden Verrichtungen des Alltags. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), das die Leistungen der Pflegekasse regelt.
Wir unterscheiden dabei zwei Hauptformen der Versorgung:
Pflege durch Angehörige
Wenn die Pflege von Familienmitgliedern, Nachbarn oder Freunden übernommen wird, erhält die pflegebedürftige Person – bei bestehendem Pflegegrad – ein Pflegegeld, um den pflegenden Personen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.
Pflege durch Pflegedienste
Wird die Pflege von einem professionellen Pflegedienst übernommen, spricht man von Pflegesachleistungen. Diese Leistungen können ganz individuell nach Bedarf gestaltet werden.
Natürlich müssen Sie sich nicht für eine Variante entscheiden – Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden.
In den meisten Fällen besuchen wir unsere Klientinnen und Klienten ein- bis viermal täglich zu Hause und bieten dort genau die Unterstützung, die am dringendsten benötigt wird.
Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, Leistungen der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen – beispielsweise die Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag.
Wir beraten Sie gerne
individuell und kostenfrei zu allen Fragen rund um Ihre Pflegesituation und unterstützen Sie dabei, die bestmögliche Versorgung zu erhalten.
Unter Behandlungspflege versteht man alle medizinischen Leistungen, die vom Haus- oder Facharzt an unseren Pflegedienst delegiert werden. Diese Maßnahmen dienen der Sicherstellung der ärztlich verordneten Behandlung und werden in der Regel von der Krankenkasse (SGB V) übernommen.
Zu den typischen Leistungen der Behandlungspflege zählen unter anderem:
- Verbandswechsel
- Medikamentengabe
- Injektionen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Der Arzt stellt hierfür eine ärztliche Verordnung aus, in der genau beschrieben wird, welche Maßnahme notwendig ist und warum die Durchführung nicht selbstständig oder durch eine im Haushalt lebende Person erfolgen kann.
Mit dieser Verordnung wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Dabei müssen bestimmte Fristen eingehalten werden – selbstverständlich unterstützen wir Sie kompetent und zuverlässig bei der gesamten Antragstellung.
Nach der Genehmigung können diese Leistungen der Behandlungspflege problemlos mit Pflegeleistungen nach SGB XI kombiniert werden.
Wir beraten Sie gerne
persönlich und helfen Ihnen dabei, alle erforderlichen Schritte für Ihre medizinische Versorgung zu Hause zu organisieren.
Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, bleibt oft als Erstes die Haushaltsführung auf der Strecke. Der Begriff Pflegegrad zeigt schon: Im Mittelpunkt steht die körperliche Pflege, nicht der Haushalt. Doch gerade hier hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren mehr Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen.
Über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131,- € kann die Finanzierung einer Hauswirtschafterin erfolgen. Zusätzlich kann ein Teil des Pflegebudgets für hauswirtschaftliche Hilfe eingesetzt werden – also für Tätigkeiten, die über die reine Körperpflege hinausgehen.
Unsere Mitarbeitenden unterstützen Sie beispielsweise bei:
- Raumpflege und Wäschepflege
- Fensterputzen und Einkäufen
- kleinen Erledigungen des Alltags
In der Regel werden 1,5 bis 2 Stunden pro Woche für die hauswirtschaftliche Unterstützung genutzt – individuell an Ihren Bedarf angepasst.
Wir beraten Sie gerne,
welche Leistungen für Sie infrage kommen und wie Sie die bestmögliche Finanzierung erhalten können.
Für mehr Sicherheit im Alltag bieten wir Ihnen den Hausnotrufdienst mit der Firma BeWo an. o Dieses System überzeugt durch hohe Zuverlässigkeit, erstklassige Sprachqualität und flexible Programmierungsmöglichkeiten.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Lieferung und Installation des Geräts inklusive Funktionstest.
- Betrieb über das Mobilfunknetz oder Ihren Internetrouter.
- Tragbarer Handsender als Armband oder Halskette.
- Schnelle Verbindung zur Notrufzentrale – direkt über das Gerät, ohne Telefon.
- Automatische Kontaktaufnahme mit Ihren hinterlegten Bezugspersonen oder – falls nötig – Alarmierung des Notarztes.
Falls eine Verbindung zur Pflegekasse besteht, können die Kosten für den Hausnotruf unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.
Sollte eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse nicht möglich sein, kann der Hausnotruf auch privat genutzt werden.
Wir übernehmen die komplette Einrichtung und erklären Ihnen alles Schritt für Schritt – für ein sicheres Gefühl in den eigenen vier Wänden.